BF17

BF17 

Der Führerschein mit 17 !

Der Führerschein mit 17 ermöglicht Dir, bereits vor Erwerb des „normalen Führerscheins“ praktische Fahrerfahrungen in Alltagssituationen zu sammeln – in Begleitung einer erfahrenen Person. Mit 18 Jahren bekommst Du dann automatisch den Führerschein der Klasse B ohne weitere Zusatzausbildung oder Prüfung.


Bedingungen und Voraussetzungen – was musst Du beachten
  • es gilt immer das Fahren mit einer Begleitperson
  • es dürfen Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t (wie Klasse B) geführt werden, jedoch keine Krafträder
  • Führerschein Klasse AM und L sind eingeschlossen
  • Fahrzeuge der Klasse AM und L dürfen auch alleine gefahren werden
  • der Führerschein mit 17 ist nur in Deutschland gültig – Ausnahme: Österreich
  • die Ausbildung und Prüfung für den Führerschein BF17 entspricht der regulären Ausbildung und Prüfung der Klasse B

Führerschein mit 17 – Voraussetzungen für die Begleitperson

Bis zum 18. Lebensjahr darfst Du nur mit Begleitperson fahren. Als Begleitpersonen können sich eine oder mehrere Personen zur Verfügung stellen, die einzeln oder gemeinsam mitfahren. Falls es sich nicht um einen Erziehungsberechtigten handelt, muss deren Zustimmung eingeholt werden.


Die Begleitperson muss
  • mindestens 30 Jahre alt sein
  • seit 5 Jahren den Führerschein Klasse B besitzen
  • weniger als einen 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen haben
  • in der Prüfbescheinigung namentlich eingetragen werden


Du hast Interesse? Gerne beraten wir Dich in einem kostenlosen persönlichen Gespräch!

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